Überholmanöver unter Ruderbooten in strömendem Gewässer
Eine Freundin hat erzählte mir neulich: Nach ihrer Beobachtung wissen heute viele Ruderer gar nicht, wie man »unter Ruderern« überholt. Daher möchte ich für ein wenig Aufklärung sorgen.
Die üblichen Verordnungen (Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Rhein-, Mosel- und Donauschifffahrtspolizeiverordnung) sind da weitgehend eindeutig. Dazu empfehle ich die Broschüre Sicherheit auf dem Wasser des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur . Darin heißt es: